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Der Feldtest

Der Feldtest ist eine einzigartige Bewertung, die es in dieser Form nur beim Freiberger gibt. Er kann und soll nicht die letzte Entscheidung über die Qualität und Eigenschaft des Pferdes sein, aber bei keiner anderen Rasse hat der Käufer beim Kauf die Chance eine offizielle Bewertung eines Pferdes durch Richterspruch zu erhalten.
Was bedeuten die Zahlen in der Punktierung ?

Eine Punktierung von z.B. 6/7/8 bewertet in einer Skala von 1 (schlecht) bis 9 (außerordentlich) den

Ausdruck / Körperbau / Gang

eines Pferdes.

Dies gilt auch bei der Bewertung eines Fohlens bei der Fohlenschau. Aber die Punktierung ist nur ein Anhaltspunkt, Sie müssen das Pferd selbst anschauen. Entscheidend ist aus unserer Sicht die Punktierung der Gänge. Bei Ausdruck und Körperbau haben die Richter die Wahlmöglichkeit entweder am Ausdruck oder Körperbau abzuziehen, aber nicht an beidem gleichzeitig für den gleichen "Mangel". D.h. die ersten beiden Noten sind sehr individuell zu beurteilen und beide in Kombination zu sehen. Desweiteren erhält der Besitzer die detailierten Ergebnisse des Feldtests, aus dem ersichtlich ist, wie sich die einzelnen Noten im Detail zusammensetzen. Auszug aus dem Feldtestreglement:

Art. 1 Ziel

Mit Hilfe des Feldtests werden beim Freibergerpferd Informationen über Exterieur (Typ und Gänge), das Verhalten, die Gesundheit sowie die Fahr- und Reiteignung erfasst. Die Resultate werden für die Selektion der Zuchtstuten, der Klassierung deren Mütter und Väter sowie zur Ermittlung weiterer zuchttechnischer Daten verwendet. Der Feldtest dient auch zur Förderung und Vermarktung von Jungpferden.

Art. 2 Organisation

Die Feldtests unterliegen der Verantwortung des SFZV. Für die Ausführung gewisser Arbeiten ist die Herdebuchstelle beauftragt. Die Organisation der Feldtests wird Pferdezuchtgenossenschaften, Kantonal- und Regionalverbänden sowie weiteren interessierten Institutionen und Personen übertragen. Die Organisation umfasst folgende Punkte: 2.1 Auf allen Plätzen müssen die Pferde auf einer Dreiecksbahn beurteilt (Exterieur und Gänge) sowie die Fahr- und die Reiteignung auf einem dem Zweck entsprechenden und für das Wohlbefinden der Pferde geeigneten Platz geprüft werden können. 2.2 Die Feldtests finden während dem ganzen Jahr statt, vorzugsweise jedoch in den Monaten März bis September. 2.3 Der Veranstalter garantiert eine ausreichende Anzahl Teilnehmer pro Feldtestplatz (mindestens 25 Pferde). Bei ungenügender Beteiligung behalten sich die Verantwortlichen vor, Feldtests abzusagen, bzw. zusammenzulegen. 2.4 Der Veranstalter publiziert den Feldtest, nimmt die Anmeldungen entgegen und erstellt einen Zeitplan. Das Veranstaltungsprogramm muss mindestens 10 Tage vor dem Prüfungsdatum den Konkurrenten und der Geschäftsstelle des SFZV zugestellt werden. 2.5 Die Richter werden von der Geschäftsstelle des SFZV bestimmt, aufgeboten und entschädigt. Deren Nomination und Ausbildung ist ebenfalls Angelegenheit des SFZV.

Art. 3. Zulassungsbedingungen

Zum Feldtest sind 3jährige Freibergerpferde zugelassen. Gleichaltrige Pferde anderer Rassen, in der Schweiz geboren und in Besitz eines offiziellen Identifikationspapieres, können ebenfalls teilnehmen. Die Resultate werden den entsprechenden Rassenorganisationen zu Verfügung gestellt. Um an einem Feldtest teilnehmen zu dürfen, müssen Pferde in gutem Allgemeinzustand sein. Aufgrund folgender Punkte kann einem Pferden der Start verweigert werden: − schlechter Nähr- und/oder Sauberkeitszustand − Verletzungen, klar erkennbare Krankheiten, Druckstellen, Lahmheit − schlechter Hufzustand − Verweigern des Aufhebens der Beine Die teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Jeder Veranstalter verlangt das Vorweisen, resp. kontrolliert die Impfbüchlein. Der Rassenrichter entscheidet über die Zulassung eines Pferdes anlässlich der Exterieur-Beurteilung. Pferde die nicht zum Test zugelassen sind, werden nicht als solche betrachtet, welche diesen nicht bestanden haben. Die Zulassungsbedingungen zum Test sind demnach nicht Bestandteil zuchttechnischer Kriterien.

Art. 5. Prüfungsinhalt

Der Feldtest umfasst folgende Phasen:

5.1 Lineare Beschreibung und Beurteilung für die Herdebuchaufnahme

5.2 Verhaltenstest (fakultativ)

5.3 Fahren

5.4 Reiten Alle Teilprüfungen müssen an derselben Veranstaltung abgelegt werden.

Art. 6. Bewertung

Die einzelnen Merkmale werden mit einer Note gemäss folgender Skala beurteilt: 9 = ausgezeichnet 8 = sehr gut 7 = gut 6 = ziemlich gut 5 = genügend 4 = ungenügend 3 = schlecht 2 = sehr schlecht 1 = nicht ausgeführt

Art. 7. Prüfungsablauf

Als gültig befunden wird ein Feldtest, welcher folgende Reihenfolge der Teilprüfungen aufweist: Exterieur-Beurteilung, Fahren sowie das Reiten am Schluss. Der Verhaltenstest wird in allen drei Teilprüfungen integriert. 7.1. Lineare Beschreibung und Beurteilung der Stuten für die Herdebuchaufnahme Die lineare Beschreibung erfolgt gemäss offiziellem Formular des SFZV. Jedes Pferd wird gemessen (Widerristhöhe) und mit einer Note in den Merkmalen „Typ“, „Körperbau“ und „Gänge“ beurteilt. Wallache werden ebenfalls linear beschrieben und gelten für die Zuchtwerteinschätzung ihrer Väter und Mütter. 7.2. Verhaltenstest Für die Beurteilung des Verhaltens gelten die vom SFZV ausgearbeiteten Richtlinien. 7.3 Fahren Beurteilt werden: - das Verhalten des Pferdes während dem Anspannen (inkl. in die Landen stellen); - das Anfahren - das allgemeine Verhalten des Pferdes beim Fahren - die Fahreignung, insbesondere die Lenkbarkeit, der Gehorsam und die Willigkeit - die Annahme der Hilfen und die Durchlässigkeit - der Schritt und der Trab Jedes Pferd absolviert auf einem Viereck von 40 x 80 m (empfohlene Grösse) das Fahr-Dressurprogramm FEI 1, ohne Rückwärtsrichten. Auf Wunsch kann das Programm diktiert werden. 7.4 Reiten (Englisch oder Western) Beurteilt werden: - das Verhalten beim Auf- und Absitzen - die Reiteignung (Rittigkeit, Verhalten) ohne Berücksichtigung des Ausbildungsstandes - die Grundgangarten Schritt, Trab und Galopp. Erwünscht sind korrekte, raumgreifende, elastische und schwungvolle Bewegungen. Die Pferde werden auf einem Viereck in Gruppen von max. 2 bis 4 Teilnehmern bewertet.

Art. 8 Ausrüstung

8.1. Beschirrung - Fahrzaum - Kummet- oder Brustblattgeschirr - gebrochene und ungebrochene Trense oder glatte und gebogene Stangenkandarre oder gebrochene Stangenkandarre - Hintergeschirr - Rückhalteriemen Nicht zugelassen sind: - Karabinerhaken, ausser für die Zugstrangen (Sicherheits-Karabinerhaken) - Drahttrense - Andere, nicht obenaufgeführte Aufzäumungen - Leitseil mit Karabinerhaken oder Leitseil aus Stoff 8.2. Fahrzeug Das Fahrzeug kann ein- oder zweiachsig und muss in sauberem Zustand sein. Es muss solide gebaut und mit einer effizienten Bremse versehen sein, welche vom Fahrersitz aus bedient werden kann. Fahrzeuge mit mangelnder Funktionstüchtigkeit oder ungenügender Sicherheit werden nicht zum Start zugelassen. Bei zweirädrigen Gefährten ist ein an den Landen fixierter Bauchriemen obligatorisch. 8.3 Reitausrüstung Die Pferde können englisch oder im Westernstil geritten werden. - Zugelassen werden gebrochene Metalltrensen oder gebisslose Zäumungen. Eine Peitsche ist erlaubt. Nicht zugelassen sind: - jede Art von zusätzlichen oder mechanischen Hilfszügeln - Sporen

Art. 9. Medikamenteneinsatz

Es ist verboten, Pferde durch unerlaubte Mittel (gemäss Liste SVPS) in der Leistung zu beeinflussen. Nötigenfalls können Dopingkontrollen vom SFZV oder von den Richtern angeordnet werden. Bei positivem Befund wird das Pferd disqualifiziert und der Besitzer hat die entstandenen Kosten zu tragen.

Art. 10. Auswertung der Resultate, Eintrag auf dem Identifikationspapier

Die Beurteilungen dienen der jährlichen Zuchtwertschätzung und Eigenleistungs-Indexberechnung. Der Feldtest gilt als bestanden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: − Notendurchschnitt „ Fahren “ von mindestens 5, wovon keine Teilnote unter 3 − Notendurchschnitt „ Reiten “ von mindestens 5, wovon keine Teilnote unter 3 Die Richter erläutern dem Fahrer oder dem Reiter ungenügende Noten in Anschluss an die jeweilige Prüfung. Die Resultate des Tests werden in geeigneter Form auf dem Identifikationspapier des Pferdes eingetragen. Es ist möglich, nur eine Teilprüfung (Fahren oder Reiten) zu absolvieren. Ist dies der Fall, können die Resultat nicht zur Zuchtwerteinschätzung verwendet werden (Eintrag in eine Stud-Book-Klasse).

3) Feldtest und Punktierungssystem

3.1) Ziele des Feldtestes Mit 3 Jahren werden die Freibergerpferde im Feldtest einer linearen Beurteilung (Gesundheit, Typ, Körperbau, Gänge) unterzogen und bezüglich Fahr- und Reiteignung sowie Verhalten-Charakter geprüft. Die Resultate dienen der Selektion der Zuchtstuten, der Klassierung deren Mütter und Väter, sowie zur Förderung und Vermarktung von Jungpferden.

3.2) Bewertung, Punktierung Die einzelnen Merkmale werden mit einer Note gemäss folgender Skala beurteilt: 9 = ausgezeichnet / 8 = sehr gut / 7 = gut / 6 = ziemlich gut / 5 = genügend / 4 = ungenügend / 3 = schlecht / 2 = sehr schlecht / 1 = nicht ausgeführt

3.3) Fahrtest Jedes Pferd absolviert auf einem Viereck ein vorgegebenes Dressurprogramm. Beurteilt werden: - Verhalten während dem Anspannen - Anfahren - allgemeines Verhalten beim Fahren - Lenkbarkeit, Gehorsam, Willigkeit - Annahme der Hilfen, Durchlässigkeit - Schritt und Trab

3.4) Reittest Die Pferde werden in einem Viereck in Gruppen von 2 bis 4 Teilnehmern bewertet: - Verhalten beim Auf- und Absitzen - Reiteignung (Rittigkeit, Verhalten) ohne Berücksichtigung des Ausbildungsstandes - Grundgangarten Schritt, Trab, Galopp

3.5) Verhaltenstest Der Verhaltenstest wird in alle drei Teilprüfungen integriert. Beispiele: Lineare Beurteilung: z.B. Berühren der Ohren, Anheben der vier Beine und Hammerschlag auf die Hufe Reiten: z.B an grossem Ball oder aufgespanntem Schirm möglichst nahe vorbei reiten Fahren: z.B. über eine blaue Plastikblache oder unter im Wind wehenden Plastikstreifen durchfahren

3.6) Auswertung der Resultate Der Felttest gilt als bestanden wenn in Fahren und Reiten je ein Notendurchschnitt von mindestens 5 und keine Teilnote unter 3 erreicht wurde. Die Stuten werden nach Feldtestresultaten und späteren Sport- und Zuchtleistungen in 4 Kategorien eingeteilt. Die oberste Kategorie ist Studbook A, gefolgt von Studbook B, Studbook C und der Kategorie Register. Des weiteren existiert eine Kategoire Basis für Stuten aus der Sektion Reinzucht, welche nicht mehr als 2% Fremdblutanteil haben.

Das sagen unsere Kunden

Und so fing es an ...
"Wir waren auf der Suche nach einem idealen Freizeitpartner, vorher hatten
wir leider schlechte Erfahrungen gemacht und suchten nun für uns das neue Glück.
Nach vielen Wochen vor dem Internet und Verkaufsanzeigen bekam ich den
Tipp, doch mal auf der Internetseite von Susan zu schauen, vielleicht gefällt mir
ja eines der Verkaufspferde oder weckt mein Interesse...... "


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